
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20 - BGH: Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann Vermieter fiktiven Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen verlangen Schadensersatz auf Grundlage eines Kostenvoranschlags Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter fiktiven Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen verlangen. Ein Schadensersatz auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist somit möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.