Rechtsanwalt Immobilienrecht München | Ein "böser" Nachbar als Grundstücksmangel?
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2021 - 10 U 6/20
Das OLG Karlsruhe hatte die Frage zu klären, ob schikanöses oder sogar kriminelles Verhalten eines Nachbarn einen Sachmangel eines Grundstücks darstellen kann.
Das Gericht entschied, dass schikanöses Verhalten eines Nachbarn unter keinen Umständen einen Sachmangel eines Grundstücks begründen könne. Vorstellbar sei allenfalls eine vorvertragliche Aufklärungspflicht des Verkäufers, aber nur, wenn gegenüber den Käufern schikanöses nachbarliches Verhalten vorhersehbar zu erwarten gewesen sei, und zwar in so erheblichem Ausmaß, dass dies den Nutzungswert des Kaufgrundstücks erheblich beeinträchtigt.
Praxishinweis:
Die Richter sahen in dem schikanösen Verhalten des Nachbarn keinen Sachmangel der verkauften Immobilie, da es sich hierbei um individuelles Störverhalten handelt, welches außerhalb des Wohnzwecks liegt.
Dennoch bestehen bereits vor Abschluss des Kaufvertrages vorvertragliche Aufklärungspflicht des Verkäufers, wodurch sich Hinweispflichten ergeben können.
Rechtsanwalt Florian Pahl
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