Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht
Wie der Name verrät, ist ein Vorvertrag die Vereinbarung, die vor einem Kaufvertrag getroffen wird. Der Vorvertrag beim Hauskauf wird oft abgeschlossen, wenn sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie zwar einig geworden sind, sich der finale Eigentümerwechsel wegen anderer Gründe jedoch noch hinzieht. Im Vorvertrag verpflichten sich Käufer und Verkäufer zu einem Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages zu einem späteren Zeitpunkt.
Aufgrund des strengen Formerfordernisses des § 311b BGB ist ein Vorvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam.
Eine Reservierungsvereinbarung wird meist durch den Immobilienmakler mit den Kaufinteressenten abgeschlossen. Er besagt lediglich, dass der Makler die Wunschimmobilie für eine gewisse Zeit nicht mehr bewirbt und keinem anderen Interessenten anbietet. Wollen Hauskäufer sichergehen, die Wunschimmobilie wirklich zu bekommen, ist es ratsam, einen Vorvertrag abzuschließen und nicht auf eine Reservierungsbestätigung zu vertrauen.
Es kommt wie so oft auf die genauen Umstände und die enthaltenen Regelungen der Reservierungsvereinbarung an. Grundsätzlich haben Kaufinteressenten jedoch sehr gute Chancen Ihre Reservierungsgebühr zurückverlangen zu können.
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