Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Mietrecht München
Verkauf/Kauf einer Immobilie
Als Rechtsanwalt spezialisiert auf das Immobilienrecht begleite ich Sie während einzelner Phasen des Immobilienverkaufs oder während des gesamten Verkaufsprozesses und stehe Ihnen beratend zur Seite. Möchten Sie Ihre Immobilie " von Privat " verkaufen? Immer öfter bevorzugen Immobilieneigentümer einen Verkauf Ihrer Immobilie ohne einen professionellen Makler einzuschalten. Um hierbei Fehler zu vermeiden sollten jedoch einige rechtliche Fragen im Vorfeld geklärt bzw. besprochen werden.
Mietrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht München Rechtsanwalt Florian Pahl, Ihr erster Ansprechpartner
Der Verkauf und Kauf einer Immobilie sind komplex und kleinste Fehler schlagen sich in einem ungünstigen Kaufpreis wieder. In vielen Situationen muss die grundbuchrechtliche Situation geprüft und ggfls. Belastungen bereinigt und Zwangsversteigerungsverfahren zumindest ausgesetzt werden. Dann gilt es, den richtigen Vermarktungspartner zu finden oder selbst ein Exposée zu erstellen und die Immobilie zu vermarkten.
Ich biete Ihnen eine über das klassische Immobilienrecht hinausgehende Beratung und Vertretung.
Über unser Netzwerk haben wir Zugriff auf verschiedene Vermarktungspartner, Sachverständige für Grundstücksbewertung und Architekten, egal ob Sie eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder einen Komplex verkaufen oder entwickeln wollen. Dabei sind wir nicht nur in München, sondern deutschlandweit als Ihr Anwalt für Immobilienrecht tätig.
Sofortberatung- schnell und kompetent
- Schreiben Sie mir ein Nachricht
- Rückrufservice
- telefonisches Erstgespräch für Sie kostenlos und unverbindlich
Kontaktieren Sie uns
Muss der Verkäufer einer Immobilie auf Mängel hinweisen?
Grundsätzlich muss der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie nicht alle Mängel der Immobilie gegenüber dem Kaufinteressenten aufzählen. Anders verhält es sich jedoch bei sogenannten "versteckten Mängel".
Versteckte Mängel sind dem Verkäufer bekannt, lassen sich für den Kaufinteressenten im Rahmen der Besichtigung jedoch nicht ohne weiteres erkennen. Ein Hinweis durch den Verkäufer ist hier ratsam, da anderenfalls eine Haftung des Verkäufers wegen Arglist in Betracht kommt.
Was ist das beste Vorgehen als Verkäufer, welche Regelungen sollten in den Kaufvertrag aufgenommen werden? Hierzu berate ich Sie gerne im persönlichen Gespräch
Sind Zusicherungen und Absprachen im Rahmen der Besichtigung wirksam?
Oft wird die Frage an mich herangetragen, ob Vereinbarungen im Vorfeld des Immobilienverkaufs bzw. im Rahmen der Besichtigung der Immobilie wirksam seien ?
Grundsätzlich sind nur die Vereinbarungen und Zusicherungen, welche notariell beurkundet wurden rechtsverbindlich. Hiervon kann es jedoch in engen Grenzen Ausnahmen geben.