Mietrecht München

Anwalt für Mietrecht München



Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht

berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter
zum Thema Mietrecht München.

Für Vermieter und Mieter gilt eine klare Rechtsprechung, die dabei hilft, Streitigkeiten zu klären. Welche Rechte und Pflichten hat der Vermieter und welche Rechte und Pflichten  hat der Mieter?


Anwalt für Mietrecht & Immobilienrecht München

Rechtsanwalt Florian Pahl, Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen im Mietrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht München

Sie haben Fragen?


Sie erreichen mich Mo - Fr von 9 -18 Uhr telefonisch unter  089 741185126

Sofortberatung- schnell und kompetent


  • Schreiben Sie mir ein Nachricht
  • Rückrufservice
  • telefonisches Erstgespräch für Sie kostenlos und unverbindlich

Kontaktieren Sie uns

Mietrecht München Rechtsanwalt Florian Pahl

-häufige Fragen-

Eigenbedarfskündigung: Rechte für Vermieter in München

Der Vermieter hat die Möglichkeit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn er eine Wohnung für sich, seine Familie oder nahe Verwandte braucht. Zulässig ist die Eigenbe­darfs­kündigung zugunsten von

  • Kindern, Stief­kindern, Eltern, Enkeln, Groß­eltern,
  • Geschwistern, Nichten und Neffen,
  • Part­nern, Ehegatten, Schwieger­eltern, Haus­halts­hilfen und Pflege­personal.



Beendigung eines Mietverhältnisses

Man unterscheidet hinsichtlich der Beendigung eines Mietverhältnisses zwischen

  • dem unbefristeten Mietverhältnis und
  • dem befristeten Mietverhältnis auf bestimmte Zeit.

Das unbefristetes Mietverhältnis endet gemäß § 542 Abs. 1 BGB insbesondere durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien. Darüber hinaus kann es zum Beispiel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags beendet werden. Möchte der Vermieter das Mietverhältnis durch Kündigung beenden benötigt er hierfür ein berechtigtes Interesse. Hierzu zählt unter anderem der Eigenbedarf (siehe oben)

Das befristete Mietverhältnis endet – sofern es nicht verlängert oder von einer der Vertragsparteien außerordentlich gekündigt wird – in der Regel mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit ohne weitere Erklärung.

Share by: