Nach unserer Erfahrung kann ein Großteil der Provisionsvereinbarungen mit einer Sparkasse über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die in den vergangenen 12 Monaten und 14 Tagen abgeschlossen wurden, widerrufen werden. Bereits gezahlte Maklerprovision an die Sparkasse kann zurückgefordert werden. Nutzen auch Sie den Widerrufsjoker. Nach unserer Schätzung können allein in Bayern ca. 4000 Sparkassenkunden die bereits gezahlte Maklerprovision zurückfordern
Rechtsanwalt Florian Pahl hierzu in der
Süddeutschen Zeitung:
Dieser Blick in den Maklervertrag kann sich so richtig lohnen
Zum Hintergrund:
Die Sparkassen kooperieren deutschlandweit mit Tochtergesellschaften wie der Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH (kurz: Sparkassen-Immo) für die Vermittlung von Immobilien.
Die Reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt nicht zu laufen. Entsprechende Maklerverträge/Provisionsvereinbarung können bis zu 1 Jahr und 14 Tagen noch nachträglich widerrufen werden und gezahlte Provisionen zurückgefordert werden.
Auch Verkäufer sollten Ihren Maklervertrag mit der Sparkasse überprüfen lassen. Ist dieser nicht in einer Sparkassenfiliale geschlossen worden, so kann auch dieser mit großer Wahrscheinlichkeit widerrufen werden.
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