Kaufvertrag Immobilie prüfen lassen
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen in der Regel erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel. Vermeiden Sie Fehler im Vorfeld, indem Sie den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen und ersparen Sie sich dadurch eventuell viel Ärger und finanziellen Schaden im Nachgang der Immobilienübertragung. Die maßgeblichen rechtlichen Fragen und zugrunde liegenden Verträge sind oftmals komplex. Sie erfordern daher ein hohes Fachwissen im Immobilienrecht und Bauträgerrecht. Wir sind für unsere Mandanten deutschlandweit tätig.
Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag auf ungewöhnliche/nachteilige Regelungen und geben Ihnen Ratschläge, bei welchen Regelungen Sie nochmals nachverhandeln sollten.

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen Rechtsanwalt München
- Beratung/Prüfung Ihres Immobilienkaufvertrages deutschlandweit.
- Kurzfristige Überprüfung Ihres Immobilienkaufvertrages möglich.
- Überprüfung Ihres Immobilienkaufvertrages heißt auch: Wir stehen Ihnen bis zum Abschluss des Kaufvertrages jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
- Besprechung vor Ort oder telefonisch oder per E-Mail.
- Für die Überprüfung des Immobilienkaufvertrages fällt ein Pauschalbetrag an. Hiervon sind neben der Kaufvertragsprüfung, unserer Beratungsleistung, etwaige Änderungsvorschläge und auch sämtliche Rückfragen bis zur notariellen Beurkundung abgedeckt.
Kaufvertragsprüfung beim Kauf einer Eigentumswohnung
Kaufvertragsprüfung beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
Kaufvertragsprüfung beim Erwerb einer Neubau Immobilie vom Bauträger
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen: Warum ist das wichtig?
- Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung im Leben. Da es sich also nicht um ein alltägliches Geschäft handelt besteht sowohl auf Seiten des Käufers als auch auf Seiten des Verkäufers eine gewisse Unerfahrenheit. Durch unsere Beratung/Überprüfung Ihres Immobilienkaufvertrages können Fehler vermieden, unübliche Regelungen erkannt und Ihre Rechte gesichert werden.
- Der Immobilienkaufvertrag sollte die entscheidenden Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie enthalten.
- Die vertraglichen Vereinbarungen und Formulierungen zur Sachmängelhaftung sind von besonderer Wichtigkeit um ein spätere Inanspruchnahme zu vermeiden bzw. ihre Rechte als Käufer bestmöglich zu wahren.
- Kleine Unterschiede in der Formulierung können unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen haben!
- Individuelle Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer der Immobilie (bspw. zur Kaufpreisfälligkeit, zum Besitzübergang oder Räumung der Immobilie, zu bevorstehenden Reparaturen) müssen in den Immobilienkaufvertrag mit entsprechenden Formulierungen aufgenommen werden.
- Regelungen des Immobilienkaufvertrages welche für Sie unverständlich sind, sollten vor Unterzeichnung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.
- Für Verkäufer und Käufer einer Immobilie ist es meist schwierig unübliche Formulierungen des Immobilienkaufvertrages zu erkennen.
- Die Anfertigung alternativer rechtssicherer Formulierungen sollte durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.
- Mögliche Gefahren und Probleme können im Vorfeld durch entsprechende Klauseln im Immobilienkaufvertrag vermieden werden.
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Was ist vor Abschluss eines Immobilienkaufvertrages zu prüfen?
- Vor der Vereinbarung eines Notartermins sollte die Immobilie genau besichtigt werden. Bei Unsicherheiten sollte ggf. ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Hierbei aufgedeckte Mängel sollten mit dem Verkäufer besprochen werden. Die getroffenen Vereinbarungen müssen zwingend im Kaufvertrag aufgeführt werden. Neben der eigentlichen Immobilie ist dem Käufer zu empfehlen, die Umgebung zu erkunden (etwa die Anbindung an Nahverkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Beeinträchtigungen durch nahegelegene Lärm- oder Geruchsquellen etc).
- Ebenfalls sollten die relevanten Objektunterlagen eingesehen und geprüft werden. Hierzu zählen insbesondere die Teilungserklärung, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und der Grundbuchauszug.
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Welche Besonderheiten gelten beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages?
- Da der Immobilienkaufvertrag zumeist die Veräußerung eines großen Vermögenwertes zum Gegenstand hat, ist ein wirtschaftlich sensibler Bereich betroffen. Der Immobilienkaufvertrag muss daher zwingend notariell beurkundet werden gem. § 311b BGB. Die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrages hat in diesem Zusammenhang eine "Warnfunktion". Käufer und Verkäufer sollen erkennen, dass der Abschluss des Immobilienkaufvertrages für Sie sowohl rechtlich als auch tatsächlich etwas sehr bedeutsames ist.
- Aus diesem Grund ist auch eine feste Kaufzusage/Verkaufszusage in aller Regel nicht bindend. Die Rechtsprechung sieht aus diesem Grund auch die häufig verwendeten Reservierungsvereinbarungen kritisch.
Sind in einem Immobilienkaufvertrag die Gewährleistungsrechte üblicherweise ausgeschlossen?
- Die Gewährleistungsrechte/ Mängelrechte des Käufers einer Immobilie sind üblicherweise ausgeschlossen. Für die Reichweite des Haftungsausschlusses im Immobilienkaufvertrag kommt es auf die gewählte Formulierung an.
- Hintergrund ist die praktische Möglichkeit des Käufers zu einer fachmännischen Untersuchung des Kaufobjekts. Dies versetzt den Käufer in die Lage, im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen den Kaufpreis entsprechend anzupassen oder Vereinbarungen mit dem Verkäufer hinsichtlich der Mangelbeseitigung zu treffen.
Gilt der Haftungsausschluss im Immobilienkaufvertrag für alle Mängel der Immobilie?
- Nein, dies ist ein weitverbreiteter Irrtum. Der Haftungsausschluss unterliegt zumindest den gesetzlichen Grenzen. Der Haftungsausschluss greift nicht bei Vorsatz/Arglist des Verkäufers. Verdeckte Mängel der Immobilie, welche der Verkäufer kennt, sind vom Haftungsausschluss nicht umfasst. Durch entsprechende "negative Beschaffenheitsvereinbarungen" im Immobilienkaufvertrag kann die Haftung des Verkäufers trotzdem vermieden werden. Wichtig ist hierbei eine präzise rechtssichere Formulierung.
- Ebenso kann durch die Formulierung einer bestimmten "Soll - Beschaffenheit" der Immobilie Ansprüche und Rechte des Käufers gesichert werden.
Immobilienkaufvertrag - was sind die häufigsten Fehler?
- Fehlende Beschaffenheitsvereinbarungen.
- Die Ablösebeträge für grundbuchrechtliche Belastungen werden nicht auf die Höhe der Kaufpreisschuld beschränkt.
- Fehlende Aufschlüsselung des Kaufpreises in Grundstücksanteil und Gebäudeanteil.
- Fehlende Beurkundung etwaiger Nebenabreden.
- Vorleistungen des Käufers oder Verkäufers.
- Fehlende Beurkundung von geleisteten Anzahlungen.
- Fehlende Vereinbarung eines vertraglichen Rücktrittsrechts
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Warum brauche ich noch einen Rechtsanwalt, wenn ein Notar den Vertrag beurkundet ?
- Die Antwort wird klar, wenn man weiß, dass der Notar zur strengen Neutralität gegenüber beiden Vertragsparteien verpflichtet ist. Der Notar wacht hauptsächlich darüber, dass die Beurkundung in formeller Hinsicht rechtmäßig abläuft.
- Und was ist mit dem Immobilienmakler? Der Immobilienmakler soll Käufer und Verkäufer zusammenführen, zwischen beiden Parteien vermitteln. Die rechtliche Beratung einer Partei gehört nicht zu seinen Aufgaben und ist ihm aufgrund der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen und der sich stetig weiterentwickelnden Rechtsprechung auch meist nicht möglich.
Als Ihr Rechtsanwalt vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen.
Als auf das Immobilienrecht spezialisierter erfahrener Anwalt kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und weiß um die Fallstricke, die im Immobilienrecht lauern.
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