Immobilienrecht München

Anwalt Immobilienrecht München

Anwalt Immobilienrecht | Mietrecht München

                                           
    Wer seinen Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig"(Seneca)


Ich bin als Rechtsanwalt in der Beratung spezialisiert auf immobilienrechtliche Themen.

Ich berate und vertrete meine Mandanten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Immobilienrecht in München und Umgebung sowie deutschlandweit.


Hierzu zählen u. a. die zivilrechtlichen Fragen


  • zu Erwerb oder Veräußerung von Immobilien
  • Nutzung von Immobilien einschließlich der Finanzierung
  • Rund um die Vermietung der Immobilie
  • Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Recht)
  • Fragen des Maklerrechts §§ 652 ff. BGB
  • zu Darlehns- und Kreditverträgen
  • des Maklerrechts
  • des Grundbuchrechts
  • des Nachbarschaftsrechts





Rechtsanwalt Florian Pahl

erster Ansprechpartner bei Fragen im Mietrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht München

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Sie erreichen mich Mo - Fr von 9 -18 Uhr telefonisch unter  089741185126

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Eigentum im Immobilienrecht

  • Unter Eigentum versteht man die formale Rechtsposition, die es einer Person erlaubt, über den entsprechenden Gegenstand zu verfügen, z.B. durch Verkauf oder Belastung (z.B. mit Grundschulden). Bei Grundstücken ergibt sich der Eigentümer aus dem Grundbuch. Eigentüm an einer Immobilie wird übertragen durch Einigung mit dem bisherigen Eigentümer über die Rechtsänderung (sog. Auflassung) und Eintragung im Grundbuch aufgrund eines notariell beurkundeten Vertrages.

Besitz im Immobilienrecht

  • Besitz stellt hingegen die tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand dar, d.h. Besitzer ist derjenige, der eine Sache in seinem Herrschaftsbereich hat. Dies muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Der Mieter eines Hauses z.B. ist (unmittelbarer) Besitzer des Hauses, aber nicht Eigentümer. Besitzer eines Grundstückes wird jemand in aller Regel durch Übergabe des Grundstücks (bei einem bebauten Grundstück also mit Schlüsselübergabe). Bei einem vermieteten Objekt ist der unmittelbare Besitz vor und nach dem Kauf beim Mieter. Zu dem im Vertrag geregelten Zeitpunkt (in der Regel die Zahlung des Kaufpreises) geht dann der sogenannte „mittelbare Besitz“ auf den Käufer über. Darunter versteht man das Recht, unter bestimmten Umständen die Herausgabe des Objektes vom unmittelbaren Besitzer (z.B. Mieter) verlangen zu können, z.B. nach Beendigung eines Mietverhältnisses oder eines Nießbrauches

Was ist ein Vorkaufsrecht

  • Beim Verkauf einer Immobilie oder eines Erbbaurechts sind häufig Vorkaufsrechte im Grundbuch eingetragen. Ich berate und vertrete Sie in Bezug auf die Ausübung Ihres Vorkaufsrechts und die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen. Auch wenn Sie eine Immobilie oder ein Erbbaurecht verkaufen oder kaufen möchten, das mit einem Vorkaufsrecht belastet ist, helfen wir Ihnen weiter. Probleme gibt es zum Beispiel bei der Umwandlung von Wohnraum in Wohnungseigentum nach der Überlassung an den Mieter oder beim Umfang des Vorkaufsrechts.

Was ist vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu prüfen ?

  • Vor dem Kauf von Grundstücken, Häusern, Wohnungen oder gewerblichen Immobilien berate und vertrete ich potentielle Käufer und Verkäufer im Hinblick auf mögliche Fallstricke. Ich prüfe bereits vorliegende Notarverträge und ändern diese gegebenenfalls in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Notariat ab. Auch bei Problemen nach Abschluss des Kaufvertrages, zum Beispiel beim Auftauchen von versteckten Mängeln oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, stehe ich bei der Durchsetzung der Rückabwicklung oder der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen an Ihrer Seite.
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