Anwalt für Mietrecht München
Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht
berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter
zum Thema Mietrecht München.
Für Vermieter und Mieter gilt eine klare Rechtsprechung, die dabei hilft, Streitigkeiten zu klären. Welche Rechte und Pflichten hat der Vermieter und welche Rechte und Pflichten hat der Mieter?

Rechtsanwalt Florian Pahl, Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen im Mietrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht München
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Mietrecht München Rechtsanwalt Florian Pahl
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Eigenbedarfskündigung: Rechte für Vermieter in München
Der Vermieter hat die Möglichkeit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn er eine Wohnung für sich, seine Familie oder nahe Verwandte braucht. Zulässig ist die Eigenbedarfskündigung zugunsten von
- Kindern, Stiefkindern, Eltern, Enkeln, Großeltern,
- Geschwistern, Nichten und Neffen,
- Partnern, Ehegatten, Schwiegereltern, Haushaltshilfen und Pflegepersonal.
Beendigung eines Mietverhältnisses
Man unterscheidet hinsichtlich der Beendigung eines Mietverhältnisses zwischen
- dem unbefristeten Mietverhältnis und
- dem befristeten Mietverhältnis auf bestimmte Zeit.
Das unbefristetes Mietverhältnis endet gemäß § 542 Abs. 1 BGB insbesondere durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien. Darüber hinaus kann es zum Beispiel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags beendet werden. Möchte der Vermieter das Mietverhältnis durch Kündigung beenden benötigt er hierfür ein berechtigtes Interesse. Hierzu zählt unter anderem der Eigenbedarf (siehe oben)
Das befristete Mietverhältnis endet – sofern es nicht verlängert oder von einer der Vertragsparteien außerordentlich gekündigt wird – in der Regel mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit ohne weitere Erklärung.