Immobilienverkauf ohne Makler

Immobilie verkaufen ohne Makler

Immobilie verkaufen ohne Makler

Immobilienverkauf ohne Makler - CHECKLISTE -


Verkauf einer Immobilie ohne Makler aber rechtssicher



Die nachfolgenden Checkliste unterstützt Sie bei Ihrem privaten Immobilienverkauf und hilft Ihnen häufige Fehler zu vermeiden.

Immobilienverkauf ohne Makler - Checkliste / Tipps -

1. Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie:


  • Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Bebauungspläne


bei Verkauf einer Eigentumswohnung:

  • Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung/Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, aktueller Wirtschaftsplan sowie die Nebenkostenabrechnung, Nachweis über eine Gebäudeversicherung.



2. Klärung der Eigentumsverhältnisse, Prüfung etwaiger Vorkaufsrechte


Bevor Sie mit der Vermarktung Ihrer Immobilie starten sollten Sie die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Immobilie klären. Ist die Immobilie im Alleineigentum oder Miteigentum; sind sämtliche Eigentümer mit dem Verkauf der Immobilie einverstanden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden ob jemanden ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde. Zu unterscheiden ist hier das schuldrechtliches Vorkaufsrecht und das dingliches Vorkaufsrecht.



3. Optimale Vermarktung Ihrer Immobilie


Jetzt heißt es Ihre Immobilie bestmöglich zu vermarkten. Neben der Veröffentlichung auf den einschlägigen Immobilienportalen, sollten Sie ein aussgekräftiges Expose erstellen und möglichen Interessenten die Immobilie im Rahmen einer Besichtigung präsentieren.

Natürlich sollte Ihre Immobilie im besten Licht erstrahlen und die Nachteile der Immobilie bestmöglich kaschiert werden. Hierbei dürfen dem zukünftigen Käufer jedoch versteckte Mängel nicht verschwiegen werden und auf konkrete Fragen des Interessenten nicht falsche Auskunft erteilt werden.

Manche Mängel müssen dem Kaufinteressenten ungefragt offengelegt werden, so etwa bei Altlasten der Immobilie wie z. B.  Asbest.


4. Abschluss eines notariellen Kaufvertrages


Ist der passende Käufer gefunden muss zwischen den Parteien ein Kaufvertrag geschlossen werden. Dieser muss gem. § 311b BGB notariell Beurkundet werden.

Das beurkundende Notariat erstellt hierfür einen Kaufvertragsentwurf. Sie als Verkäufer müssen versuchen Ihre Interessen hierbei bestmöglich abzusichern. Hierzu zählt u.a.:

  • Die Sachmängelhaftung so weit als möglich auszuschließen
  • Die Zahlung des Kaufpreises bestmöglich abzusichern und für den Fall der Nichtzahlung des Kaufpreises durch den Käufer ein vertragliches Rücktrittsrecht zu vereinbaren. Hierbei sollte der Notar für den Zugang Ihrer Rücktrittserklärung empfangsbevollmächtigt werden. Andernfalls kann die Zustellung Ihrer Rücktrittserklärung problematisch werden, sollte der Käufer unbekannt verzogen sein.
  • Bekannten Mängel sollten in den Kaufvertrag aufgenommen werden, Regelungen hinsichtlich bevorstehender Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft, getroffen werden.

Rechtlich abgesichert für private Immobilienverkäufer


Vorgespräch

  • Klärung grundsätzlicher Fragen des Immobilienverkaufs
  • Klärung Individueller Fragen zu ihrem konkreten Verkauf


Kaufvertragscheck

  • Überprüfung Ihres notariellen Kaufvertrages
  • Erstellung rechtssicherer Formulierungsvorschläge





Rechtlich abgesichert für private Immobilienverkäufer   "komplett Paket"


Vorgespräch

  • Klärung grundsätzlicher Fragen des Immobilienverkaufs
  • Klärung individueller Fragen zu ihrem konkreten Verkauf


Prüfung sämtlicher Unterlagen

  • Grundbuchauszug, Teilungserklärung, grundbuchrechtliche Belastungen und Rechte Dritter
  • Stellung von Löschungsanträgen


Ihr ständiger Ansprechpartner

  • Klärung ihrer individuellen rechtlichen Fragen während des gesamten Verkaufsprozesses


Kaufvertragscheck

  • Überprüfung Ihres notariellen Kaufvertrages
  • Erstellung rechtssicherer Formulierungsvorschläge


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