Die nachfolgenden Checkliste unterstützt Sie bei Ihrem privaten Immobilienverkauf und hilft Ihnen häufige Fehler zu vermeiden.
bei Verkauf einer Eigentumswohnung:
Bevor Sie mit der Vermarktung Ihrer Immobilie starten sollten Sie die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Immobilie klären. Ist die Immobilie im Alleineigentum oder Miteigentum; sind sämtliche Eigentümer mit dem Verkauf der Immobilie einverstanden.
Darüber hinaus sollte geprüft werden ob jemanden ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde. Zu unterscheiden ist hier das schuldrechtliches Vorkaufsrecht und das dingliches Vorkaufsrecht.
Jetzt heißt es Ihre Immobilie bestmöglich zu vermarkten. Neben der Veröffentlichung auf den einschlägigen Immobilienportalen, sollten Sie ein aussgekräftiges Expose erstellen und möglichen Interessenten die Immobilie im Rahmen einer Besichtigung präsentieren.
Natürlich sollte Ihre Immobilie im besten Licht erstrahlen und die Nachteile der Immobilie bestmöglich kaschiert werden. Hierbei dürfen dem zukünftigen Käufer jedoch versteckte Mängel nicht verschwiegen werden und auf konkrete Fragen des Interessenten nicht falsche Auskunft erteilt werden.
Manche Mängel müssen dem Kaufinteressenten ungefragt offengelegt werden, so etwa bei Altlasten der Immobilie wie z. B. Asbest.
Ist der passende Käufer gefunden muss zwischen den Parteien ein Kaufvertrag geschlossen werden. Dieser muss gem. § 311b BGB notariell Beurkundet werden.
Das beurkundende Notariat erstellt hierfür einen Kaufvertragsentwurf. Sie als Verkäufer müssen versuchen Ihre Interessen hierbei bestmöglich abzusichern. Hierzu zählt u.a.:
Vorgespräch
Kaufvertragscheck
Vorgespräch
Prüfung sämtlicher Unterlagen
Ihr ständiger Ansprechpartner
Kaufvertragscheck
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