unterstütze ich Sie mit meinem Team engagiert, kompetent, zielführend und diskret in allen Rechtsfragen des Immobilienrechts, Mietrechts und Maklerrechts.
Durch die
klare Fokussierung auf das
Immobilienrecht München wird eine optimale Beratung unserer Mandanten gewährleistet. Fachwissen gepaart mit der Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, einschlägiger Urteile und gewichtiger Lehrmeinungen ist die Grundlage einer erfolgreichen anwaltlichen Vertretung.
Erfahren und spezialisiert auf alle Fragen des Immobilienrechts, Maklerrechts, Mietrechts München
Ihr Ansprechpartner in allen immobilienrechtlichen Fragen.
Transparent und wirtschaftlich
Nach erfolgter Erstberatung erhalten Sie von mir ein Kostenangebot, welches sämtliche Leistungen abdeckt.
Nutzen Sie unseren kostenlosen telefonischen Rückrufservice.
Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und kann Ihnen eine erste juristische Einschätzung geben. kostenlos und unverbindlich
Die Belange unserer Mandanten haben für mich höchste Priorität. Neben der juristischen Beratung und anwaltlichen Vertretung ist ein vertrauensvoller Umgang mit dem Mandanten für mich von größter Wichtigkeit
Nießbrauch ist gem. § 1030 BGB gesetzlich definiert als Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzung der Sache zu ziehen. Bezogen auf die Immobilien heißt das, sie kann durch den Berechtigten entweder selbst genutzt/bewohnt werden oder auch vermietet werden.
Im Gegensatz hierzu ermöglicht die Eintragung eines Wohnrechts ausschließlich die eigene Nutzung der Immobilie.
Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es ein Gebäude und Grundstück in der Weise aufzuteilen, dass Eigentum an einzelnen Räumen entstehen kann. Jeder Miteigentümer ist Sondereigentümer eines Teileigentums (Wohnung, Gewerbe oder sonstiges Teileigentum) und hat gleichzeitig einen ideellen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Die eigene Immobilie kann mit fortschreitendem Alter schnell vor Aufgaben stellen, die nicht mehr so leicht fallen, wie noch vor ein paar Jahren. Ebenso können sich die Bedürfnisse oder die finanziellen Verhältnisse der Bewohner verändern. Es stellt sich dann allzu oft die Frage welche Alternativen es zu einem herkömmlichen Verkauf der Immobilie gibt.
Als weitere Möglichkeiten sind hier u. a. die Vermietung der Immobilie ,
die Immobilienverrentung, und der Verkauf mit Eintragung eines Nießbrauchrechts zu nennen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks geregelt sind. In Abteilung I des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks erfasst (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum). In Abteilung II des Grundbuchs sind alle Lasten und Beschränkungen aufgeführt, die nicht in Abteilung III eingetragen werden z. B. Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Nießbrauch. In Abteilung III des Grundbuchs sind mögliche Grundpfandrechte vermerkt, z. B. die Grundschuld oder die Hypothek.
Kontaktieren Sie uns
Rechtsanwalt Florian Pahl
Radlkoferstraße 2
81373 München
Telefon:
089 741185126
Email:
Vielen Dank, für Ihre Kontaktaufnahme. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Rechtsanwalt Florian Pahl
Radlkoferstraße 2
81373 München
Telefon:
Email:
Öffnungszeiten:
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München