Immobilienrecht München

Immobilienrecht | Mietrecht München Rechtsanwalt Florian Pahl


Radlkoferstraße 2

81373 München
Telefon:

089 741185126
Email:

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Immobilienrecht, Maklerrecht und Mietrecht München


Wir sind eine auf das Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in München.

Als Anwalt für Immobilienrecht

unterstütze ich Sie mit meinem Team engagiert, kompetent, zielführend und diskret in allen Rechtsfragen des Immobilienrechts, Mietrechts und Maklerrechts.


Durch die klare Fokussierung auf das Immobilienrecht München wird eine optimale Beratung unserer Mandanten gewährleistet. Fachwissen gepaart mit der Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, einschlägiger Urteile und gewichtiger Lehrmeinungen ist die Grundlage einer erfolgreichen anwaltlichen Vertretung.

Erfahren und spezialisiert auf alle  Fragen des Immobilienrechts, Maklerrechts, Mietrechts München

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Titelbild Immobilienrecht & Mietrecht München Rechtsanwalt Florian Pahl

Rechtsanwalt Florian Pahl

Immobilienrecht München


  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München.
  • Erstes und zweites bayerisches Juristisches Staatsexamen (mit Prädikat).
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Zirngiebel Langwieser und der Münchner Wirtschaftskanzlei Klamert & Partner im Bereich Immobilienrecht, Bau- und  Architektenrecht
  • Mitbegründer einer Gesellschaft im Bereich Immobilienentwicklung
  • Gründung der Kanzlei Pahl Rechtsanwälte in München mit der Spezialisierung Immobilienrecht/ Mietrecht.
  • Tätigkeit als Dozent in der juristischen Ausbildung.
  • Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2014



Immobilienrecht München

  • Maklerrecht | Immobilienrecht München
  • Ausgewählte Themenfelder des Immobilienrechts München

    Immobilienrecht München - Nießbrauch

    Nießbrauch ist gem. § 1030 BGB gesetzlich definiert als Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzung der Sache zu ziehen. Bezogen auf die Immobilien heißt das, sie kann durch den Berechtigten entweder selbst genutzt/bewohnt werden oder auch vermietet werden.

    Im Gegensatz hierzu ermöglicht die Eintragung eines Wohnrechts ausschließlich die eigene Nutzung der Immobilie.

    Immobilienrecht München -

    WEG-Recht

    Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es ein Gebäude und Grundstück in der Weise aufzuteilen, dass Eigentum an einzelnen Räumen entstehen kann. Jeder Miteigentümer ist Sondereigentümer eines Teileigentums (Wohnung, Gewerbe oder sonstiges Teileigentum) und hat gleichzeitig einen ideellen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. 


    Immobilienrecht München -

    Immobilie im Alter

    Die eigene Immobilie kann mit fortschreitendem Alter schnell vor Aufgaben stellen, die nicht mehr so leicht fallen, wie noch vor ein paar Jahren. Ebenso können sich die Bedürfnisse oder die finanziellen Verhältnisse der Bewohner verändern. Es stellt sich dann allzu oft die Frage welche Alternativen es zu einem herkömmlichen Verkauf der Immobilie gibt.

    Als weitere Möglichkeiten sind hier u. a. die Vermietung der Immobilie ,

    die Immobilienverrentung, und der Verkauf mit Eintragung eines Nießbrauchrechts zu nennen.

    

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    Das Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks geregelt sind. In Abteilung I des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks erfasst (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum). In Abteilung II des Grundbuchs sind alle Lasten und Beschränkungen aufgeführt, die nicht in Abteilung III eingetragen werden z. B. Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Nießbrauch. In Abteilung III des Grundbuchs sind mögliche Grundpfandrechte vermerkt, z. B. die Grundschuld oder die Hypothek.

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